Der Bund zählt sein Volk: Nun müssen Haus- und Wohnungsbesitzer sowie ein Drittel der Privatpersonen Auskunft geben. Gestern startete die bundesweite Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung. Allein in Frankfurt sind mehr als 30.000 Privatpersonen und mehr als 140.000 Immobilienbesitzer zur Auskunft verpflichtet.
Die Volkszählung, der sogenannte „Zensus 2011“, ist damit bundesweit angelaufen. Zum ersten Mal seit 1987 soll ermittelt werden, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie deren Lebenssituation ist und wie viele Haus- und Wohnungseigentümer es in der Bundesrepublik gibt. Wer das Formular nicht ausfüllt und nicht antwortet, muss Strafe zahlen. Es gibt zum einen die Haushalte- und Wiederholungsbefragung, die Gebäude- und Wohnungszählung sowie die Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften
Viele haben das Formular, bzw. die Fragebögen vielleicht schon längst in den Papierkorb geworfen. Keine Sorge: Unter www.zensus2011.de gibt es alle Informationen und den Fragebogen nochmals online, der Rest kommt per Post.
Alle Teilnehmer der Haushaltsbefragung erhalten in den kommenden Tagen eine schriftliche Terminankündigung. Dann kommt ein Interviewer, fragt, welche Personen unter der Adresse leben (Name, Geburtsdatum, Geschlecht) und gibt dann die nötige Menge Fragebögen heraus – pro Person (auch Kinder) einer. Zurückgeschickt werden muss dieser innerhalb von zwei Wochen.
Im Fragebogen für Immobilieninhaber ist Folgendes enthalten: Sie müssen Auskunft über den Gebäudetyp, die Anzahl der Wohnungen und die vorhandene Heizungsart geben. Bei Wohnungen wird unter anderem nach Größe, Bewohnerzahl, Anzahl der Räume sowie nach Ausstattung des Badezimmers gefragt. Außerdem können auch die Namen von bis zu zwei Mietern erfragt werden.
Für den Fall, dass Wohneigentümer keine Post erhalten haben, ist es wahrscheinlich, dass stattdessen die jeweiligen Immobilien-Verwaltungen direkt angeschrieben wurden. Es kann aber auch vorkommen, dass ehemalige Eigentümer versehentlich angeschrieben werden. Dann am Besten im Fragebogen unter der 2. Fragestellung „Nein“ ankreuzen und sofern man den jetzigen Eigentümer kennt, diesen bei Frage 3 angeben. Sollte es vorkommen, dass fälschlicherweise der Mieter anstatt des Eigentümers angeschrieben wurde, gilt dieselbe Vorgehensweise. Zusätzlich kann im letzteren Fall im Feld „Bemerkung“ angefügt werden, dass Sie Mieter sind. Auch Mieter oder ehemalige Eigentümer sind zur Angabe der beschriebenen Auskünfte verpflichtet.
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